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Tarife      

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Für Selbstzahlende werden die Leistungen nach Zeitaufwand verrechnet. Der Tarif richtet sich nach den Empfehlungen der FSP und beträgt CHF 180.- pro 50 Minuten. Die Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten NICHT. Zusätzliche Aufwendungen wie beispielsweise längere Telefongespräche, Zeugnisse, Gutachten und Berichte werden nach dem effektiven Zeitaufwand berechnet.

Die Therapiekosten der psychologischen Psychotherapie können zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sofern eine psychiatrische Diagnose vorliegt. Dazu muss die Therapie von einer Fachärztin/einem Facharzt für Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Psychiatrie oder psychosomatische Medizin angeordnet werden. Die Anordnung muss von Ihnen eingeholt werden und beim Ersttermin vorliegen. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen psychologischer Psychotherapie. Nach 30 Sitzungen muss durch die anordnende Fachperson ein psychiatrisches Gutachten zu Hand der Krankenversicherung erstellt oder bei einer Psychiaterin/einem Psychiater in Auftrag gegeben werden, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten. 

Die Kosten einer psychologischen Beratung können nicht über die OKP abgerechnet werden. 

 

Die Frequenz der Sitzungen bestimmen Sie grundsätzlich selber, d.h. wir besprechen gemeinsam, welcher Abstand zwischen den Terminen für Sie persönlich Sinn macht. 

Sie können eine Sitzung bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne Kostenfolge absagen. Erfolgt eine Absage kurzfristig wird eine Gebühr von CHF 100 erhoben. Erfolgt gar keine Absage, bleibt der volle Ansatz geschuldet.

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