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aktuell:

 

Obwohl ich bei allen Krankenkassen als Leistungserbringerin anerkannt bin, kann ich derzeit aufgrund der Tarifunsicherheit keine neuen Patientin*Innen über die Grundversicherung aufnehmen. 

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Ich bitte Sie um Verständnis. 

Tarife      

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Selbstzahlende

Der Tarif der Psychologischen Psychotherapie richtet sich nach den Empfehlungen der FSP und beträgt CHF 180.- pro 50 Minuten.

 

Für Selbsterfahrung und Supervision gilt der gleiche Tarif, ebenso für die psychologische Beratung im Einzel- oder Paarsetting.

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​​Die Frequenz der Sitzungen bestimmen Sie grundsätzlich selber, d.h. wir besprechen gemeinsam, welcher Abstand zwischen den Terminen für Sie persönlich Sinn macht.

 

Zusätzliche Aufwendungen wie beispielsweise längere Telefongespräche, Zeugnisse, Gutachten und Berichte werden nach dem effektiven Zeitaufwand berechnet.

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​Sie können eine Sitzung bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne Kostenfolge absagen. Erfolgt eine Absage kurzfristig wird eine Gebühr von CHF 100 erhoben. Erfolgt gar keine Absage, bleibt der volle Ansatz geschuldet.

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Opferhilfe

Leiden Sie an den Folgen körperlicher und/ oder psychischer Gewalt, können Sie bei der Opferhilfe einen Antrag für die Kostenübernahme der Psychotherapie stellen.

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Unfallversicherung

Sollten Sie an den Folgen eines Unfalls leiden, können Sie bei Ihrer Versicherung um Kostenübernahme anfragen.

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Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkassen

Die Therapiekosten der psychologischen Psychotherapie können zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sofern eine psychiatrische Diagnose vorliegt. Dazu muss die Therapie von einer Fachärztin/einem Facharzt für Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Psychiatrie oder psychosomatische Medizin angeordnet werden. Die Anordnung muss von Ihnen eingeholt werden und beim Ersttermin vorliegen. Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen psychologischer Psychotherapie. Nach 30 Sitzungen muss durch die anordnende Fachperson ein psychiatrisches Gutachten zu Hand der Krankenversicherung erstellt oder bei einer Psychiaterin/einem Psychiater in Auftrag gegeben werden, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.  

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Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.

 

Sozialtarif

Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Anfrage ein individueller Sozialtarif vereinbart werden.

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